Allgemeine Geschäftsbedingungen der adsponse media GmbH

1. Geltungsbereich

Für den Anzeigenauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der adsponse media GmbH (nachfolgend "adsponse" genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) sind ausgeschlossen. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn adsponse im Einzelfall diesen nicht ausdrücklich widerspricht.


2. Anzeigenauftrag

2.1
Ein "Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen adsponse und Werbetreibenden, Agenturen, Öffentlichen Einrichtungen oder sonstigen Auftraggebern über die Schaltung von einer oder mehreren Werbe- oder Informationsanzeigen innerhalb des adsponse Netzwerkes und ihrer angeschlossenen Kooperationspartner zu einem festgelegten Zeitraum.

2.2
Der Anzeigenauftrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Anzeigenbuchungsauftrages durch adsponse zustande, welcher per Post, Fax oder E-Mail erfolgen kann. Ein Zustandekommen erfolgt ebenfalls durch die direkte Schaltung der Werbemittel durch adsponse.


3. Werbemittel

3.1
Ein Werbemittel ist eine Anzeige, welche aus einem oder mehreren der nachfolgenden Elementen bestehen kann: aus einem Bild, Bildabläufen, Text, Tonfolgen, animierten Grafiken sowie aus sonstigen Flächen, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber festgelegten Internetadresse zu weiteren Daten herstellt, die im Wirtschaftsbereich des Auftraggebers oder eines Partners des Auftraggebers liegen.

3.2
Die Platzierung der Werbemittel liegt im alleinigen Ermessen von adsponse, sofern in dem Anzeigenauftrag sowie der Buchungsbestätigung nicht explizit eine fest definierte Platzierungsregelung getroffen worden ist.

3.3
Der Auftraggeber gewährleistet und sichert adsponse zu, dass er alle erforderlichen nationalen und internationalen Rechte der Werbemittel sowie die, der durch das Anklicken der Werbemittel weiterführenden Inhalte uneingeschränkt besitzt, bzw. das Recht hat, diese zu nutzen (Nutzungsrecht).

3.4
adsponse übernimmt für die zu veröffentlichten Inhalte der Werbemittel des Auftraggebers sowie die durch das Anklicken dieser weiterführenden Inhalte grundsätzlich keinerlei Haftung.

3.5
adsponse behält sich das Recht vor, Werbemittel wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, wenn das betreffende Werbemittel oder der Inhalt einer weiterführenden Verlinkung gegen gültige Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen kann oder ihre Veröffentlichung für adsponse unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mit dem Ablehnungsgrund mitgeteilt.

3.6
Der Auftraggeber stellt adsponse für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie Inhalte einer weiterführenden Verlinkung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen sowie Schutzrechte Dritter erhoben werden können. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, adsponse von notwendigen Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen.

3.7
Wurden die Werbemittel durch adsponse oder durch adsponse beauftragte Partner hergestellt, so verbleiben die Rechte an den Werbemitteln grundsätzlich immer bei adsponse.

3.8
Die Pflicht zur Aufbewahrung der Werbemittel für adsponse erlischt mit dem Ende des vereinbarten Anzeigeschaltraumes.

3.9
Der Auftraggeber stellt adsponse im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere für Verletzungen die auf einen Rechtsverstoß durch fehlende Rechte für die an adsponse gelieferten Materialien entstehen können. Ferner wird adsponse von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, adsponse media nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. adsponse ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu überprüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.


4. Werbemittelanlieferung

4.1
Sämtliche Daten und Informationen, welche zur Platzierung der Werbemittel notwendig sind, werden adsponse vom Auftraggeber rechtzeitig und vollständig in dem vereinbarten Format (GIF, anim. GIF, JPG, SWF, DHTML…) zur Verfügung gestellt.

4.2
Die Anlieferung bei Schaltung von GIF, anim. GIF, JPG sowie SWF hat spätestens 3 Werktage vor Anzeigenschaltung zu erfolgen. Im Fall der Anzeigenschaltung mittels DHTML-Werbemitteln hat die Anlieferung bis spätestens 5 Werktage vor Anzeigenschaltung zu erfolgen, wobei gleichzeitig zu jedem DHTML-Werbemittel ein inhaltlich gleiches GIF-/anim.GIF-Werbemittel (“Fallback- GIF“) beizufügen ist.

4.3
Die Datei- und Formatgrößen der Werbemittel sowie weitere Spezifikationen sind jeweils vor Werbemittelanlieferung mit adsponse abzustimmen und ein Ansprechpartner bei Rückfragen zu benennen.

4.4
Der Auftraggeber hat die technische und inhaltliche Verfügbarkeit der von ihm genannten Zielverlinkung sicherzustellen. Gleiches gilt für die technische Sicherstellung der Verlinkung bei Einsatz eines eigenen oder dritten AdServers.

4.5
Erfolgt die Anzeigenschaltung und Abwicklung des Auftraggebers durch Dritte, z.B. einer Mediaagentur, steht der Anzeigenauftrag unter der aufschiebenden Bedingung der technischen Einrichtung und Realisierung der Anzeigenschaltung dieses Dritten und durch Überprüfung durch adsponse.

4.6
Bei nicht ordnungsgemäßer, fehlerhafter oder verspäteter Anlieferung sowie nachträglicher Änderung, welche nicht von adsponse zu vertreten sind, übernimmt adsponse keine Gewähr für die vereinbarte und ordnungsgemäße Anzeigenschaltung. Im Fall einer verspäteten Anlieferung ist adsponse von der Verpflichtung der Anzeigenschaltung um die Zeit der verspäteten Anlieferung sowie der unter Ziff. 4.2 genannten Anlieferungszeiten befreit.

5. Gewährleistung

5.1
adsponse wird für den Auftraggeber das in der Anzeigenbuchungsbestätigung vereinbarte Anzeigenvolumen innerhalb des adsponse Netzwerkes sowie den angeschlossenen Netzwerken der Kooperationspartner oder im Fall eines in der Anzeigenbuchungsbestätigung explizit aufgeführten Werbeträgers platzieren. Bei der Platzierung der Werbemittel sowie der weiterführenden Verlinkung wird adsponse bestmögliche Rücksicht auf die Interessen des Auftraggebers nehmen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und der angeschlossenen Partner des adsponse Netzwerkes über die genaue Platzierung entscheiden.

5.2
adsponse gewährleistet dem Auftraggeber eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Anzeigenwiedergabe des jeweiligen Werbemittels. Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels oder der weiterführenden Verlinkung sind adsponse nicht zuzurechnen, wenn der Fehler wie beispielsweise durch fehlerhafte Zwischenspeicherung auf sogenannten Proxy-Servern Dritter, durch Störung von Kommunikationsnetzen Dritter oder durch die Verwendung einer Darstellung des Werbemittels nicht geeigneten Soft- oder Hardware auf den Werbeträgern Dritter oder des Auftraggebers (z.B. Browser) hervorgerufen wird und nicht im Einflussbereich von adsponse liegt.

5.3
Wird die vertraglich vereinbarte Anzeigenschaltung nicht oder nicht vollständig erbracht, so ist adsponse berechtigt, die noch ausstehenden Anzeigenschaltungen nachzuholen, sofern eine Nachauslieferung in der Anzeigenbuchungsbestätigung nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.


6. Vergütung / Zahlungsmodalitäten

6.1
Die Preise für die Anzeigenschaltung durch adsponse werden mit dem Auftraggeber jeweils individuell und beiderseitig verbindlich vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

6.2
Die in der Buchungsauftragsbestätigung aufgeführte Vergütung ist nach erstmaliger Schaltung des Werbemittels unaufgefordert zur Zahlung fällig. Im Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist adsponse berechtigt, von dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie weitere anfällige Mahn- und ggf. Inkassokosten zu fordern. Ferner ist adsponse berechtigt, die weitere Platzierung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen.

6.3
Bei Erkenntnis begründeter Zweifel der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers während einer laufenden Anzeigenschaltung ist adsponse berechtigt, diese jederzeit bis zur vollständigen Bezahlung zu unterbrechen oder Vorkasse über die gesamte vertraglich vereinbarte Vergütung zu fordern, unabhängig eines in der Auftragsbuchungsbestätigung vereinbarten Zahlungszieles.

6.4
Ist die vertraglich vereinbarte Vergütung vollständig geleistet, aber die vereinbarte Anzeigenschaltung durch adsponse nicht oder nicht vollständig erbracht, so wird unter Berücksichtigung der Ziff. 5.3 die jeweilige Differenz der Vergütung zurückerstattet oder hierüber eine Gutschrift erstellt. adsponse verpflichtet sich hierbei, die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen.

6.5
Tritt der Auftraggeber von einer durch adsponse bestätigten Anzeigenschaltung zurück, so werden 100% der bereits durch adsponse ausgelieferten Werbemittel unverzüglich zur Zahlung fällig.

6.6
Ein etwaig zugesicherter Preisnachlass, Bonus, Skonto sowie sonstiger Rabatt wird nur gewährt, wenn die in dem durch adsponse bestätigten Anzeigenauftrag vereinbarte Vergütung gegenüber adsponse vollständig erfüllt worden ist. Gleiches gilt bei Rücktritt durch den Auftraggeber gemäß Ziff. 5.3.

6.7
Ein zugesicherter Preisnachlass, Bonus, Skonto sowie sonstiger Rabatt findet ausschließlich Anwendung auf die reine Medialeistung innerhalb des bestätigten Anzeigenauftrages. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind weitere beauftragte und bestätigte Leistungen von adsponse und durch adsponse beauftragte Partner, wie z.B. Werbemittelerstellung und Consulting.


7. Haftung von adsponse

7.1
adsponse haftet ausschließlich nur nach den folgenden Bestimmungen.

7.2
Die Haftung beschränkt sich auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von adsponse verursacht worden sind.

7.3
Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von adsponse auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.

7.4
Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

7.5
Ferner haftet adsponse nicht für den Ausfall des eingesetzten AdServers sowie insbesondere nicht für technische und inhaltliche Mängel der platzierten Werbemittel auf den Werbeträgern innerhalb des adsponse Netzwerkes sowie den angeschlossenen Kooperationspartnern vor und während des Anzeigenschaltraumes, verschuldensunabhängig. Bei einem Ausfall des AdServers verpflichtet sich adsponse zur ordnungsgemäßen Nachlieferung nach Maßgabe der Ziff. 5.3, 6.4.

7.6
Im Übrigen ist jegliche Haftung von adsponse ausgeschlossen.

8. Geheimhaltung / Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich über Geheimhaltung vor, während und nach Vertragsabschluss über Kenntnisnahme aller vertraulichen Informationen und Daten gegenüber Dritten, welche mit dem Vertragsverhältnis im direkten Zusammenhang stehen.

9. Schlussbestimmungen

9.1
Der Anzeigenauftrag sowie sämtliche, unmittelbar mit ihm stehende Rechtsgeschäfte, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2
Bei Vertragsverhältnissen mit ausländischen Auftraggebern ist deutsches Recht anwendbar, soweit dieses nicht ausdrücklich durch adsponse anders schriftlich bestätigt worden ist.

9.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus im Zusammenhang mit adsponse geschlossenen Verträge ist für beide Parteien Moers, soweit gesetzlich zulässig.

9.4 Wird der Sitz der Gesellschaft, Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers nach Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes verlegt, so ist als Gerichtsstand Moers vereinbart.

9.5
Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.6
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder durch gesetzliche sowie behördliche Änderungen werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten diejenigen wirksamen, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um beiderseitig den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.


Moers, 01. Januar 2011